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LG Essen, 17.01.1983 - 19 O 12/81 |
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Verfahrensgang
- LG Essen, 17.01.1983 - 19 O 12/81
- OLG Hamm, 30.03.1983 - 14 W 10/83
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 30.03.1983 - 14 W 10/83
Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung der Auseinandersetzung einer Gesellschaft …
Nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache hinsichtlich des Rechnungslegungsbegehrens des Klägers übereinstimmend für erledigt erklärt hatten, wurde der Beklagte durch Anerkenntnisteil- und Schlußurteil des Landgerichts Essen vom 11. März 1981 (19 O 12/81) verurteilt,.Aus der Urteilsformel läßt sich hingegen nicht mit der erforderlichen Sicherheit eine bestimmte oder bestimmbare Verpflichtung des Beklagten herleiten, die mit der für das Zwangsvollstreckungsverfahren erforderlichen Bestimmtheit Grundlage einer Vollstreckung gegen den Beklagten sein könnte, so daß der Titel des Landgerichts Essen vom 11. März 1981 - 19 O 12/81 - mangels vollstreckungsfähigen Inhalts für die vom Kläger erstrebte Zwangsvollstreckungsmaßnahme ungeeignet ist.